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   BGH, 04.07.1977 - II ZR 30/76   

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https://dejure.org/1977,939
BGH, 04.07.1977 - II ZR 30/76 (https://dejure.org/1977,939)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1977 - II ZR 30/76 (https://dejure.org/1977,939)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1977 - II ZR 30/76 (https://dejure.org/1977,939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewerkschaftsmitglieder, die für eine von ihnen neu zu gründende konkurrierende Organisation werben - Erschwerung des Austrittsrechts aus einer Gewerkschaft - Vereinigungsfreiheit als anspruchsbegründendes Tatbestandsmerkmal bei einer Klage aus § 824 BGB - Tarifpolitik ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 29
  • WM 1977, 1166
  • DB 1977, 2226
  • AP GG Art. 9 Nr. 25
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 30/76
    Hiermit ist zwischen ihnen eine nicht nur zufällig und absichtslos zustande gekommene rechtliche Zweckgemeinschaft auf Ersatz des von ihnen herbeigeführten Schadens begründet worden (vgl. BGHZ 43, 227, 230 f).
  • BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73

    Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige -

    Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 30/76
    Bloße Werturteile sind, weil sie eine subjektive Meinung wiedergeben, dem Widerrufsverlangen auch dann entzogen, wenn die in ihnen ausgedrückte Kritik dem Betroffenen nicht gerecht wird (BGH, Urt. v. 13.10.64 - VI ZR 167/63, LM BGB § 1004 Nr. 75; Urt. v. 4.6. 74 - VI ZR 68/73, LM GG Art. 5 Nr. 35 unter 2 a m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 30/76
    Dem steht nicht entgegen, daß das Berufungsgericht die Unterlassungsanträge zu 1 a und 1 b aa als unzulässig angesehen und nur die Klägerin Revision eingelegt hat (BGHZ 46, 281).
  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

    Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 30/76
    Ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung einzuordnen ist, beurteilt sich danach, ob ihr Gehalt einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (BGH, Urt. v. 30.5. 74 - VI ZR 174/72, LM BGB § 824 Nr. 18 11).
  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 167/63

    Lüftungsfirma

    Auszug aus BGH, 04.07.1977 - II ZR 30/76
    Bloße Werturteile sind, weil sie eine subjektive Meinung wiedergeben, dem Widerrufsverlangen auch dann entzogen, wenn die in ihnen ausgedrückte Kritik dem Betroffenen nicht gerecht wird (BGH, Urt. v. 13.10.64 - VI ZR 167/63, LM BGB § 1004 Nr. 75; Urt. v. 4.6. 74 - VI ZR 68/73, LM GG Art. 5 Nr. 35 unter 2 a m.w.N.).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, die durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Freiheit, eine Koalition zu verlassen, dürfe nicht unangemessen durch zeitliche Austrittshindernisse erschwert werden; daher sei dem Mitglied einer Koalition lediglich eine "mäßige" Kündigungsfrist zuzumuten (BGH 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 - AP GG Art. 9 Nr. 25; 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 243/13

    Austritt aus einem Arbeitgeberverband: Unwirksamkeit einer

    bb) Für den Austritt aus einer Gewerkschaft hat der Senat (BGH, Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 30/76, WM 1977, 1166, 1168; Urteil vom 22. September 1980 - II ZR 34/80, ZIP 1980, 999 f.) bereits entschieden, dass dem einzelnen Mitglied mit Rücksicht auf das Bestandsinteresse der Koalition als solcher und ihr Recht, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern, das ebenfalls durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, die Einhaltung einer maßvollen Kündigungsfrist zuzumuten ist.

    Im Hinblick darauf, dass sich eine Gewerkschaft auf Veränderungen im Mitgliederbestand organisatorisch einstellen können muss, hat der Senat eine Kündigungsfrist von drei Monaten jedenfalls für zulässig erachtet (BGH, Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 30/76, WM 1977, 1166, 1168).

    Wie für Gewerkschaften gilt auch für Arbeitgeberverbände, dass diese für die Erbringung ihrer verbandstypischen Leistungen wie die Interessenvertretung sowie die Beratung und Information ihrer Mitglieder langfristige Vorkehrungen treffen müssen, die mit finanziellen Investitionen verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 30/76, WM 1977, 1166, 1168).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    aa) Allerdings gewährleistet Art. 9 Abs. 3 GG kein Recht auf gleichzeitige Zugehörigkeit zu mehreren miteinander konkurrierenden Gewerkschaften (vgl. BGH 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 - AP GG Art. 9 Nr. 25, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97

    Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig

    Allerdings folgt aus der Gewährleistung der Koalitionsfreiheit das Recht der Beklagten, sich dagegen zu wehren, daß ihre Mitglieder für eine Vereinigung tätig werden, die ihre Ziele bekämpft oder mit ihr konkurriert (BGH Urteil vom 25. März 1991 - II ZR 170/90 - AP Nr. 3 zu § 25 BGB, zu II der Gründe; BGH Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 - AP Nr. 25 zu Art. 9 GG, zu III der Gründe).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Im Rechtssinne liegt eine Tatsachenbehauptung regelmäßig dann vor, wenn der Gehalt der die Persönlichkeit, hier die Ehre des Angegriffenen tangierenden Äußerung als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (Senatsurt.v. 30. Mai 1974 - VI ZR 174/72 = LM Nr. 18 zu § 824 BGB m.w.Nachw.; BGH Urt. vom 4. Juli 1977 = II ZR 30/76 = WM 1977, 1166, 1167).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06

    Negative Koalitionsfreiheit

    Dementsprechend hat er die nach § 39 Abs. 2 Halbs. 2 BGB für Vereine zulässige Kündigungsfrist von zwei Jahren für den Austritt aus einer Gewerkschaft auf einen Zeitraum von nicht mehr als 6 Monaten begrenzt (vgl. 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 -AP GG Art. 9 Nr. 25; 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP GG Art. 9 Nr. 33).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 1062/94

    Verbandsaustritt und Nachwirkung von Tarifverträgen

    Die Austrittsfreiheit insbesondere des Arbeitgebers wird durch die Nachwirkungslehre des Bundesarbeitsgerichts nicht unangemessen (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 - AP Nr. 25 und vom 22. September 1980 - II ZR 34/80 - AP Nr. 33 zu Art. 9 GG) beeinträchtigt.
  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 Sa 78/07

    Beendigungszeitpunkt der Bindung eines Arbeitgebers an den Tarifvertrag bei

    Dabei setzen manche Autoren die zeitliche Grenze unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur maximal zulässigen Frist zur Kündigung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft (BGH, Urteil vom 4. Juli 1977, II ZR 30/76, AP Nummer 25 zu Artikel 9 GG, und BGH, Urteil vom 22. September 1980, II ZR 34/80, AP Nummer 33 zu Artikel 9 GG) bereits mit einem halben Jahr seit dem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband an.
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 3 TaBV 20/05

    Negative Koalitionsfreiheit, Vereinbarung, Betriebsrat, Arbeitgeberverband,

    Die durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Freiheit, eine Koalition zu verlassen, darf beispielsweise nicht unangemessen durch zeitliche Austrittshindernisse erschwert werden (vgl. BAG a.a.O; BGH v. 04.07.1977 - II ZR 30/76 - zit. nach Juris. Die individuelle Koalitionsfreiheit muss sich, um ein ausgewogenes Verhältnis zu den Rechten der Koalition als solcher herzustellen, in der Weise durchsetzen, dass dem Mitglied, das sich anderswo organisieren möchte, nicht unangemessen erschwert werden darf, sich von seiner bisherigen Koalition zu lösen. Das gilt auch für zeitliche Austrittshindernisse. So ist die Einhaltung einer mäßigen Kündigungsfrist einem Mitglied in der Regel zuzumuten. Sie stellt keine nennenswerte Beeinträchtigung seiner durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Individualrechte dar, da es diese nach einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum verwirklichen kann (vgl. BGH v. 04.07.1977 - II ZR 30/76).
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 534/14

    Beendigung eines Haustarifvertrags - "Erklärung des Austritts" aus dem

    Einem Mitglied einer Koalition seien lediglich "mäßige" Kündigungsfristen zuzumuten (BGH 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 -; 22. September 1980 - II ZR 34/80 -; für den Austritt aus dem Arbeitgeberverband BGH 29. Juli 2014 - II ZR 243/13 - Rn. 23 ff., BGHZ 202, 202) .
  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 34/80

    Bemessung der Kündigungsfrist für den Austritt eines Mitglieds aus einer

  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 48/03

    Kündigungsfrist für den Austritt aus dem Arbeitgeberverband

  • LAG Saarland, 09.01.2008 - 2 (1) Sa 79/07

    Beendigung der Bindung eines Arbeitgebers an einen Tarifvertrag nach Austritt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 7 Sa 1766/06

    Vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitgeberverband aufgrund entsprechender

  • BGH, 22.09.1980 - II ZR 35/80

    Bestimmung des Endes einer Mitgliedschaft beim Verband Deutscher Posthalter -

  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 52/03

    Anwendung tariflicher Bestimmungen für die Arbeiter der chemischen Industrie;

  • ArbG Neunkirchen, 23.01.2003 - 3 Ca 1307/02

    Kündigungsfrist für Verbandsaustritt aus Arbeitgeberverband; kleine dynamische

  • LAG Saarland, 22.10.2003 - 2 Sa 177/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 39 Abs. 2 BGB; Unterschiedliche Behandlung von

  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 17/77

    Ausschluß aus Gewerkschaft wegen Gegenkandidatur bei Betriebswahl

  • VG Berlin, 20.04.2012 - 4 K 112.11

    Austritt aus einer Innung nur zum Schluss eines Rechnungsjahres; wichtiger Grund

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